Vereinigung zur Erhaltung der Greetsieler Zwillingsmühlen e.V.

Der Aufnahmeantrag zum Download Aufnahmeantrag Mühlenverein 2024

 

Beitragsordnung der Vereinigung zur Erhaltung der Greetsieler Zwillingsmühlen e.V.

 

  • 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

  • 2 Beschlüsse

(1)          Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.

(2)          Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

  • 3 Beiträge

Beitragsklasse         Mitgliedsform                                       Beitragshöhe bis 31.12.2022 / ab 01.01.2023

01                         Erwachsene über 18 Jahre                                                      20,00€                20,00€

02                         Ehrenmitglieder                                                                           o. B                    o. B.

03                         Ehepaare/eingetragene Lebensgemeinschaft                    30,00€               35,00€

04                         Familienbeitrag                                                                        30,00€               35,00€

(incl. aller im Haushalt lebenden Kinder bis 18 Jahre)                                 

05                         junge Erwachsene in Ausbildung, im BFD oder FSJ

Studenten (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres)                                   neu                      10,00€

06                         Firmen                                                                                      75,00€                75,00€

(1) Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

(2) Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklassen 03, 04, 05 muss beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

(3) Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 03, 04, 05.

(4) Mitgliedsbeiträge werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.

Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag unter Angabe unserer Gläubiger-ID DE81ZZZ00000739009 und der Mandatsreferenz (interne Vereins-Mitgliedsnummer) jährlich zum 1. April ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.

(5) Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages Sorge zu tragen. Mitgliedsbeiträge sind an den Verein zur Zahlung spätestens fällig am 1.4. eines laufenden Jahres und müssen bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des Vereins eingegangen sein. Ist der Beitrag zu diesem Zeitpunkt bei dem Verein nicht eingegangen, befindet sich das Mitglied mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug. Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages keine Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung sowie eventuelle Rücklastschriften entstehende Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied dies dem Verein nicht mitgeteilt hat. Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.

(6) Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.

(7) Die Beitragserhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

  • 5 Vereinskonto

IBAN      DE08 2859 0075 0310 5008 00

BIC

Kreditinstitut     Ostfriesische Volksbank

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

  • 6 Vereinsaustritt

Der freiwillige Austritt muss schriftlich dem Vorstand gegenüber erklärt werden. Er ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.